Das richtige Selbstverständnis des eigenen Seins
Mensch versus Person, Niederkunft versus Geburt
Bedeutung in der Politik und Wirtschaft
Der hier verwendete Begriff "Mensch" ist bitte als "mens:ch" zu verstehen und zu lesen. Der "Mensch" ist eine Fiktion der Kirche genau so, wie die natürliche bzw. auch juristische Person eine Fiktion eines Staates (Unternehmens) ist. Die Kirchebeansprucht absolute Herrschaft über Körper + Geist + Seele des Menschen mittels so genannter Bullen, das sind absolutistische Erlässe des Papstes, der als Geschäftsführer die Gesellschaft Kirche führt, die unter dem Recht des iuris canonici, dem kanonischen Recht, verfasst wurde und über welche "die Fiktion Welt" der Erde übergestülpt wurde/wird. Die Kirche beansprucht absolute Weltherrschaft und kooperiert heute mit anderen Religionen, sofern diese nicht sowieso schon unterwandert wurden. Jede Gesellschaft hat einen Besitzer - wem gehört die „Kirche“? Wer hat ihr die Verfassung gegeben? Sicher ist dabei dies: es war nicht die Masse der Gläubigen, die sie verwaltet, sondern es waren jene, die Menschen zu Gläubigern machten. Da tun sich noch ganz andere Dimensionen auf, die hier allerdings nicht behandelt werden. Mit der Verwendung des neu geschaffenen Begriffes „mens:ch“ begibt man sich jedenfalls nicht in den Rechtsraum der Kirche und kann somit sein eigener Herr bleiben :)
Wir gewöhnlichen „Bürger“ verwenden die Begriffe Mensch und Person, als wären diese dasselbe. Jedoch, warum gibt es dann 2 verschiedene Begriffe? Um zu den Wurzeln dieser Begriffe zu gelangen, greift man auf das umgangssprachliche Verständnis beschrieben im Duden zurück, während man in der Jurisdiktion auf das juristische Wörterbuch zugreifen kann, auf dessen Begriffsdefinitionen die Gesetzgebung beruht. Auch Bibeltexte liefern gute Einsichten dazu.
Dass es einen essentiellen Unterschied zwischen Mensch und Person gibt, kann mit den gängig bekannten Begriffen wie Menschenrechtsverletzungen im politischen Bereich und Personenschaden aus dem Versicherungsbereich verdeutlicht werden. Lebendige Wesen wie z.B. Menschen können verletzt werden (zugeordnet dem fiktiven Menschenrecht), toten Sachen/Dingen hingegen kann ein Schaden zugefügt werden (zugeordnet dem fiktiven Sachenrecht).
Das geistig-beseelte-lebendiGene, oder auch geistig sittliche (jur. Wörterbuch) Wesen in menschlicher Form ist Gott-gleich
Niemand und nichts kann zwischen dem Schöpfer allen Seins und dem Leben eines geistig-beseelten-lebendiGenen Wesens in menschlicher Form stehen - außer man lässt es zu. Dies ist jedem vernunftbegabten Menschen einsichtig. Das impliziert im Umkehrschluss, dass der Mensch zugleich Schöpfer ist, denn er ist Teil davon. Was im Kleinen ist, ist im Großen, und umgekehrt. Ich habe genauso wenig FÜR wie GEGEN Religionen, diese als Glauben darzustellen ist eine Form der Werkzeugnutzung wie vieles andere auch. Dazu möchte ich an dieser Stelle die Bibel (1 Mose 1.27) zitieren: Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib. Der Begriff Mensch ist dabei ein Begriff der modernen Übersetzung, ersichtlich unter Markus 10:6: Aber von Anfang der Kreatur hat sie Gott geschaffen einen Mann und ein Weib. Der Begriff Mensch wie auch Menschenrechte sind als Fiktion von Menschen erdacht worden, also per se genau so eine Fiktion wie ein öffentliches Recht, Handelsrecht etc.. Kein Mensch kann sich über Gott bzw. die Schöpfung stellen, die er ja selbst in sich trägt, denn Menschen können schöpferisch wirken und reale Dinge erschaffen, genauso wie sie auch Fiktionen, z.B. eine Person, kreieren können.
Unantastbare Rechte geistig beseelter Wesen in menschlicher Form
Unumstößlich ist das Verständnis, dass das geistig-beseelte, lebendige Wesen in menschlicher Form mit unantastbaren Rechten auf die Erde kommt, d.h. dass ein Grundrecht auf Leben besteht, sich von den Früchten der Erde sein Leben zu erhalten, sich frei zu entfalten, nach Glück zu streben etc.. Diese Rechte können weder von jemanden gewährt noch gewahrt werden, denn sie sind inhärenter Teil des Schöpfungsprozesses, welcher in der Niederkunft eines lebendigen Mädchens oder Knaben resultiert. Im juristischen Wörterbuch wird dies als "Grundrechtsmündigkeit" beschrieben: "...ist die Fähigkeit des Menschen, Grundrechte selbständig geltend zu machen." Dazu findet man im juristischen Wörterbuch weiter: "Die Grundrechtfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Grundrechten zu sein. Sie besteht beim Menschen grundsätzlich von der Geburt an. Sie steht nicht dem Staatsorgan Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgan zu." Dazu: es geht um den Menschen und nicht die Person, Beginn ist mit der Geburt und nicht Vollendung der Geburt. Was versteht der Jurist unter Grundrecht? Dazu im juristischen Wörterbuch: "Grundrecht ist das dem Einzelnen und in eingeschränktem Umfang auch der Vereinigung (z.B. der juristischen Person) zustehende, verfassungsmäßig verbürgte grundlegende Recht. Das Grundrecht gewährt in erster Linie Schutz gegenüber staatlichem Eingriff (Freiheitsrechte). Daneben strahlen die Grundrechte als Wertordnung auf das gesamt Recht aus (Drittwirkung). Gegen die Verletzung eines Grundrechts durch die öffentliche Gewalt kann jeder Betroffene die Verfassungsbeschwerde erheben." Diese Verdrehung aufgeschlüsselt: Dass sich der Passus für Grundrecht nur auf PERSONEN beziehen kann, dürfte jedem einsichtig sein. Sonst würde der Staat über der Allmacht der Schöpfung stehen, was jedem Menschen und auch jeder vernunftbegabten Person einsichtig bloßer Unfug wäre und wer anderes behauptet, dies sofort zu dessen uneingeschränkter Diskreditierung führt. Auch der Vermerk „Freiheitsrechte“ in diesem Passus weist darauf hin, denn die jur. Begriffsdefinition für Freiheit bezieht sich nur auf Personen, und Freiheitsrechte gelten daher auch nur für Personen. Der lebendige Mensch als geistig-sittliches Wesen ist per jur. Definition (siehe „Menschenwürde“) darauf ausgelegt in Freiheit und Selbstbewusstsein über sich selbst zu bestimmen. Mit seiner Niederkunft auf Erden ist der lebendige Mensch bereits Grundrecht befähigt und damit berechtigter Grundrechtträger, um in Freiheit und Selbstbewußstein (Selbstbestimmung) zu leben. Ein Staat ordentlich begründet auf Basis einer Verfassung, die sich Menschen selbst gegeben haben, ist dem Grundrecht der Menschen verpflichtet! Einem Scheinstaat wie die „Republik Österreich“ als jur. Person kann in der Fiktion allerdings eine Grundrechtberechtigung über PERSONEN gegeben werden, denn in einer Fiktion ist alles möglich. Wie der Name „unantastbare Rechte“ eines Menschen schon besagt, dürfen diese von niemandem angegriffen werden. Dies bedeutet, dass der lebendige Mensch in sich Grundrechte trägt, welche ALLEN fiktiven Rechten und Gesetzen übergeordnet sind, jedoch dem Naturrecht unterliegt, aus dem sein Leben entstammt. Folglich können diese unantastbaren Rechte, wie zuvor beschrieben, von vorgeblichen Staaten wie es z.B. die Republik Österreich oder auch Bundesrepublik Deutschland nur verletzt und nicht gewahrt werden. Ein Staat als Bewahrer von Menschenrechten wäre vergleichbar damit, einen Bock zum Gärtner zu machen. Es ist dann von vornherein klar, dass nichts mehr übrig bleiben wird... Aggression jeglicher Art als sinnlos zerstörerische Kraft weist ein bewusster Mensch von sich, er übt sich stattdessen in Selbstverteidigung. In Unkenntnis stehende vermeintliche Staatsdiener hingegen scheuen sich nicht, als rechtsunterworfene Person Gesetze (kein Recht!) und Verordnungen mit Gewalt gegenüber Menschen anzuwenden und begehen damit Verbrechen über Verbrechen an unzähligen Menschen.
Der Trick und Betrug zugleich des bestehendes Systems die unantastbaren Rechte auszuhebeln ist wie folgt: Wenn ein geistig-beseeltes, lebendiges Wesen „freiwillig“ dazu gebracht wird, ein fiktives Recht (ein Gesetz, eine Verordnung etc.) mit dessen Pflichten als sein eigenes Rechtverständnis anzunehmen (sich damit zu identifizieren), sich also "freiwillig" einer Schlechterstellung unterordnet und danach handelt, selbst wenn es seinen unantastbaren Rechten zuwiderläuft und dies nicht korrigiert wird (entspricht konkludentem Handeln), so stellt dies keine Verletzung der Grundrechte dar, da es aus „freien Willen“ passiert.
Menschenwürde laut jur. Wörterbuch: ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen nach der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat ausschließlich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der Menschenwürde verhindern muss.
Hier steht: ...nach der Verfassung...und der Staat ist ausschließlich um des Menschen willen da… geistig-sittliche Wesen als Menschen würden sich vielleicht eine Satzung geben, sicher jedoch keine Verfassung! Nun, es gibt keine Satzung und gibt es eine Verfassung des Staates Republik Österreich nach dem Völkervertragsrecht? Definitiv nicht in Österreich und nicht in Deutschland. Jedoch ist dies nicht wirklich relevant, denn wer immer dieses Konstrukt erschaffen hat, es hat die unantastbaren Rechte all jener Menschen zu respektieren, die sich als geistig-sittlicher Wesen zu erkennen gegeben haben!
Wie viel sind Menschen, sprich Menschenrechte eigentlich wert?
Sehr aufschlussreich ist die genauere Betrachtung von Mensch versus Person z.B. anhand der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wobei diese dann laut Artikel 1 für Personen gilt. Artikel 2 besagt, dass Menschen das Recht auf Schutz ihres Lebens haben und ein weiteres Mal kommt das Wort „Mensch“ in den Artikeln des ganzen Dokuments nicht mehr vor, sondern nur mehr zig-mal Personen. Weiter geht es in den Artikeln des EMRK im Übrigen damit, dass Niemand (bezieht sich auf Personen) getötet werden darf, außer….. Es definiert also, wann die Tötung von Personen gesetzlich erlaubt ist. Artikel 4 & 5 beschreiben dann, wann Personen zu Zwangsarbeit gezwungen und ihrer Freiheit beraubt werden können. Kaum jemand wird diesen fließenden Übergang von Mensch auf Person bemerken, denn den Menschen wurde u.a. die Denkschleife indoktriniert, dass sie Mensch und Person wären und meinen (denken) deshalb, dass es keinen Unterschied gäbe – sie identifizieren sich. In anderen Aus-Bildungen greift die Denkschleife, dass Menschenrechte – wie es ja im Titel steht - zum Ziel haben, sie in ihren Grundrechten wie jenes auf Leben, Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit etc. vor Übergriffen der Staatsgewalt zu schützen. Nur: Im Paket steht etwas darauf, drinnen ist etwas gänzlich anderes = ein Trojanisches Pferd. Präambeln sind zwar meist nette Texte und dienen hier der Irreführung, denn sie haben keine Relevanz. Die Relevanz rührt ausschließlich von den Artikeln her.
Ersichtlich aus dem „Schutzgedanken“ von „Menschrechte bewahren“ heraus wird klar, dass „der Bock sich selbst zum Gärtner macht“ (obwohl untergeordnet, wird dies listig umgedreht). Den Willensträger in Österreich stellen offiziell Parteien (d.h. jur. Verbände) dar, jedoch besagt die Praxis ganz eindeutig, dass über diese ein Willensträger (aus dem Hintergrund agierend) den Bürgern (alles Personen) seine Gesetze aufdrückt. Gesetz ist nicht gleich Recht, nur aus Recht kann Gesetz erfließen, nicht umgekehrt! Würde der Mensch als Souverän, die Souveräne als das Volk, der Willensträger sein, gäben diese sich eine Satzung, keine Verfassung, welche nichts anderes macht als Altlasten umzuschreiben bzw. zu übernehmen. Österreich hat keine Verfassung, sondern nur Verfassungsgesetze, welche die Juristen (nicht die Menschen!) in ihrer Gesamtheit als Verfassung betrachten, die Mutmaßung des Volkes dabei vorausgesetzt. Das Wort „als“ sagt auch schon alles aus. Deutschland hat genauso wenig eine Verfassung, nur ein Grundgesetz. Der Willensträger ist also eine andere Macht, welche den Menschen die sich als Personen identifizieren / dem Volk seinen Willen durch eine auf seine Interessen ausgerichtete Gesetzgebung aufdrückt. Heutzutage ist dieser Sachverhalt offensichtlicher denn je z.B. ersichtlich durch die Einführung von GMO (genetisch modifizierte Organismen), der Hochverrats-Flüchtlingspolitik, der illegitimen Rettung von Großbanken, Stehlen von geschaffenen Werten per ESM etc..
Definitionen von Begriffen:
Definition Mensch (umgangssprachlich): dieser Begriff steht umgangssprachlich für das geistig-beseelte Wesen, das lebendig und damit beseelt bei der Niederkunft der Frau als Knabe oder als Mädchen auf Erden kommt. Knabe und Mädchen sind Begriffe, welche im juristischen Wörterbuch nicht vorkommen, denn sie beschreiben etwas Reales, keine Fiktion. Nach dem Durchlaufen der Pubertät reifen der Knabe zum Mann und das Mädchen zum Weib (ein Begriff, den man gezielt "ausgemustert" hat aus dem Wortschatz der Menschen). Wiederum werden Mann und Weib im juristischen Wörterbuch nicht beschrieben, sehr wohl jedoch das Wort „Mensch“, sowie "Herr & Frau". Diese sind Fiktionen.
Durch den (Aber)Glaube, meist verfremdet und manipuliert den Menschen als Religion zum Identifizieren angeboten, wurde das lebendig auf die Welt gekommene geistig-beseelte Wesen (d.h. Knabe/Mädchen) geschlechtslos gemacht und der Begriff Mensch kreiert (per juristischer Definition ist dies eine Fiktion), welcher im Ebenbild Gottes geschaffen wurde und in welchem die Dreifaltigkeit Körper-Geist-Seele auf Erden zum Ausdruck gebracht wird (diese Chakren werden bei der Taufe verschlossen). Ursprünglich wurde „Es“ als „Mens“ ausgesprochen, das im lateinischen für die Begriffe Verstand, Geist und Seele zusammengefasst steht, und das heutige Selbstverständnis von uns als Menschen geprägt hat.
Definition Mensch im juristischen Wörterbuch: Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.
Definition Person (juristisches Wörterbuch): Person ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann (Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit). Natürliche Person ist der Mensch und zwar mit der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod. Dann weiter: Im Übrigen steht die juristische Person der natürlichen Person, soweit dies sinnvoll ist, gleich.
Die Jurisdiktion hat den Glaubensbegriff Mensch übernommen und dies dem Zeitpunkt der Lebendgeburt – einem weiteren enorm wichtigen juristischen und wirtschaftlich extrem relevanten Begriff – zugeordnet, den der Person. Die Fiktion des „juristischen Menschen“, welcher mit der Lebendgeburtmeldung entsteht, wird dann ein Glaubenssatz namens „Menschenrechte“ zugeschrieben, der grundlegende Rechte ggü. dem Staat hat. Hinweis: Deshalb gibt man sich am besten als Mann oder Weib gegenüber allzu eifrigen, nicht-informierten Staatsvertretern zu erkennen, falls eine Menschenrecht verletzende Handlung von diesen droht, denn dann wird das überpositive Naturrecht als allerhöchste Rechtinstanz verletzt, die beim Amt für Menschrechte zur weiteren Abhandlung eingeklagt werden kann. Die Vollendung der Geburt (dieser Begriff ist eine juristische Fiktion!) entspricht rechtlich definiert dem Zeitpunkt der Ausstellung der Geburtsurkunde, mit welchem der lebendige Mensch dann als juristische Person betrachtet wird (d.h. die natürliche Person wird „geboren“), welche dem geltendem fiktiven Rechtssystem unterliegt. Im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) §16 steht passend dazu: Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet. Eine Mutter gebärt einen Knaben oder ein Mädchen, das ist Realität.
Da die juristische Person der Definition nach der natürlichen Person grundsätzlich gleichgestellt werden kann, wenn dies „sinnvoll“ ist (wer entscheidet das?), wird klar, dass die Ausstellung der Geburtsurkunde die Kreation sowohl zumindest einer natürlichen Person als auch zumindest einer juristischen Person nach sich zieht, die dann jenem zur Verfügung steht, der sie kreiert hat. Damit ist der Weg geebnet für die Wandlung des lebendigen Menschen (als Kreditor) zur Person als Unternehmen (Kreditnehmer) und Bürgen hin bis zum eigenen Leben (Wehrpflicht) – alles in einem.
Alles was mit Geburt und geboren beschrieben wird ist reine juristische Fiktion und auch hier verschafft das juristische Wörterbuch Klarheit: Geburt ist der Vorgang, durch den die Leibesfrucht des Menschen – oder eines höheren Tieres – aus dem mütterlichen Körper an die Außenwelt gelangt. Die Geburt setzt ein mit dem Anfang der im weiteren Verlauf zur Ausstoßung der Frucht führenden Wehen. Im Privatrecht beginnt mit der Vollendung der Geburt die Rechtsfähigkeit des Menschen. Im Strafrecht ist bereits die Tötung eines Kindes in der Geburt strafbar.
In der Fiktion stellt man die Leibesfrucht der Mutter mit jener von höheren Tieren gleich, also geistlosen Wesen. Warum? Ist dies für den Fall, dass eine evtl. nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Leibesfrucht (künftig) wieder unter Eugenik Aspekten juristisch abgewickelt (sprich: getötet) werden können soll? Das juristische Wörterbuch gibt Auskunft, es steht unter dem Begriff Kind u.a.: Die Geburt eines Kindes kann unter bestimmten Umständen als Schaden eingestuft werden. Ich verweise hier zum Verständnis in der Praxis auf den Begriff "Personenschaden" im Versicherungswesen. Ein menschlicher Körper ohne Geist und ohne Seele wird als tote Sache betrachtet, wie dies in der Schulmedizin u.a. zur Feststellung des körperlichen und damit auch juristischen Todes erfolgt. Eine "hirntote" Person wird in Österreich so per Gesetz im übrigen automatisch zum Organspender - und danach getötet, falls sie die Organentnahme überleben. Wichtig ist dieser Fakt: Organe können nur von LEBENDIGEN Menschen verwendet werden.... Wann wird die Person "erschaffen"? Aus juristischer Sicht passiert mit Ausstellung der Geburtsurkunde die Vollendung der (juristischen!) Geburt. Zeitgleich werden dem lebendigen Mensch fiktive Menschenrechte zugeordnet, gleich dem wie höhere Tiere unter Tierschutz gestellt werden. Die tote Sache „Person“ wird auf dem Papier als rechtsfähiger, jedoch unmündiger Bürger eines fiktiven Staates "geboren" (auch ein fiktiver Begriff) und in den Vordergrund vor den Menschen gestellt! Da dies von klein auf passiert und sich das Kind nie anders als mit dieser Maske namens "Person" gesehen hat, weiß es um sein wahres Aussehen (Sein) nicht....
Zur Verdeutlichung der wahren, ursprünglichen Sprachbegriffe: eine Mutter „gebort“ keine Person sondern die Mutter gebärt einen Knaben oder ein Mädchen! Das Wort „geboren“ ist ein Kunstbegriff, es hat deshalb auch keine Zeitformen. Geistige Einfälle wie z.B. eine Idee werden geboren, die Person ist juristisch gesehen de facto nichts anderes als eine geborene Idee, genauso wie ein Staat oder ein Glaubensbekenntnis. Ideen sind FIKTIONEN, geistige Kreationen von realen lebendigen Knaben, Mädchen, Männern und Frauen. Es kann eine Fiktion nie über dem Realen stehen, da sie erst aus daraus geboren wird.
Der Zeitpunkt der Niederkunft, die umgangssprachliche Geburtszeit, wird juristisch durch die Feststellung der Lebendgeburt durch den Arzt oder die Hebamme festgehalten (zu kirchlichen Zeiten im Geburtenbuch Matrikel) und im Meldeamt angezeigt, welches unter Hitler eingeführt wurde (Personenstandsgesetz), zum 1.1.1939 in Kraft trat und seitdem entgegen der Haager Landkriegsordnung (HLKO) weitgehend unverändert als Meldegesetz (MeldeG) vom Gesetzgeber der Republik Österreich weitergelebt wird. Definition Geburtsurkunde im juristischen Wörterbuch: ist die Geburt eines Menschen beweisende Urkunde. Der Begriff Urkunde beschreibt ein in körperliche Form (wie z.B. Schrift) gebrachte Gedankenerklärung, das im privatrechtlichen Bereich verwendet und abgehandelt wird (Bestandteil des ZPO, Zivilprozessordnung, siehe Definition Geburt).
Somit wird klar, dass die Person auf den Menschen drauf gesetzt (= beurkundete Vollendung der juristischen Geburt) wird, wobei der Mensch dann vom öffentlichen Recht nicht als Mensch sondern als Person erkannt wird, wobei der Mensch damit auch nicht der Rechtsprechung (dem Glauben) von deren Gesetzgebung (dem fiktiven Rechtsstaat) unterliegt, sondern dies ausschließlich für die Person zutrifft. Die Rechtsprechung (rechts als Richtung, als Ideologie) bei Menschenrechtverletzungen liegt im Rechtskreis eines vom Rechtsstaat fiktiven Menschenrechtsgerichts, denn eine Staatsgewalt kann und wird sich nicht selbst kontrollieren. Man macht auch nicht den Bock zum Gärtner und meint dies würde gut gehen. Urkunde im Übrigen ist ein Begriff aus dem Privatrecht, nicht dem öffentlichen Recht. Auszug aus dem juristischen Wörterbuch zu Urkunde: es ist … Eine verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist, den Aussteller erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist (z.B. Geburtsurkunde…). Die Geburtsurkunde wird dem Privatrecht zugeordnet! Kein Vater und keine Mutter wissen darum, sie glauben die Geburtsurkunde wird ausgestellt von einem Amt, das öffentlichem Recht unterliegt. Es findet gezielt eine Täuschung statt.
Eine Verfassung ist ohne Volk nicht möglich – Warum?
Das Volk ist laut dem juristischen Wörterbuch: die anfangs vor allem durch die gemeinsame Sprache (z.B.: Indogermanien, Griechen,…..) in der Gegenwart durch gemeinschaftliche geistige, kulturelle oder politische Entwicklung verbundene größere Menschenmehrheit (z.B. Schweizer, Belgier,…).
Hier sind die Menschen Gegenstand dessen, woraus juristisch gesehen der Begriff für ein Volk definiert wird. Da z.B. die Fiktion Republik Österreich jedoch ausschließlich Personen verwaltet bzw. verwalten kann und diese rechtsunterwirft, nicht jedoch Menschen bzw. dazu befähigt ist, so kann schon alleine juristisch gesehen derzeit keine gültige Verfassung aus dem Willen des Volkes heraus existieren, welche die Fiktion Republik Österreich dazu legitimiert, das Volk zu regieren. Das österreichische Volk ist nicht Willensträger einer vermeintlichen, noch nicht einmal existenten Österreichischen Verfassung. Die Fiktion Republik Österreich weist aus diesem Grunde heraus nur Verfassungsgesetze auf und deren Vertreter „legitimieren“ sich wie folgt (Quelle Wikipedia): Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich versteht der Jurist die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und -bestimmungen des Bundesrechtes. Die Republik Österreich ist ein juristisches Konstrukt, das mit Menschen nichts zu tun hat, sondern nur für jene Anwendung findet, die sich als Personen identifizieren und dem Willensträger des Rechtsglaubens „Republik Österreich“ freiwillig unterwerfen. Dazu die Anmerkung: wer sich als Mensch authentifiziert, für den ist juristisch betrachtet weder das öffentliche noch das Privatrecht zuständig. Nachdem die Republik Österreich den Vorgaben des „US Government“ vom 1.10.2003 gefolgt ist und sich im internationalen DUNS Firmenregister eingetragen hat, können keine Gesetze mehr erlassen werden, dies wird nun über Verordnungen und Vorschriften ausgeführt. Dazu: Vorschriftentexte müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein (§ 42 Absatz 5 Satz 1 GGO). Mit „jedermann“ sind Personen bzw. Personenkreise gemeint, nicht Menschen. Das bedeutet, dass Menschen den Verordnungen und Vorschriften nicht Folge zu leisten haben… auch wenn sie sprachlich richtig formuliert wurden.
Niemand kann mehr Rechte vergeben, als er selbst hat. Ein Staat als Fiktion kann grundsätzlich nicht von sich aus über den Menschen gestellt sein. Ein Staat weist weder keine Blutgruppe auf, noch kann er sprechen, riechen, sich bewegen, hat kein Bewußt-Sein, kann nicht Glauben etc.. also kann ein Staat (Fiktion) grundsätzlich nicht aus sich heraus grundrechtfähig sein. Deshalb weist der Staat auch keine Rechte auf, sondern er dient der Gesetzgebung des Willensträgers seines ideellen Schöpfers und das sind Menschen. Es ist eine Idee (Fiktion) entstanden aus dem Glauben von Menschen, aus Glaube entsteht Recht und aus Recht werden Gesetz abgeleitet. Ein Mensch kann sich nicht einer Fiktion unterwerfen, aber man kann eine Fiktion einer anderen Fiktion unterwerfen. Es ist verboten, dass ein Mensch einen anderen Menschen seinen Willen aufzwingt / unterwirft. Schon alleine deshalb ist das Staatskonstrukt als Firma im Privatrecht (mit Rechtssubjekten, d.h. rechtsunterworfenen Bürgern) aufgesetzt, das juristisch gesehen ausschließlich zur Verwaltung juristischer Personen dient und selbst von juristischen Körperschaften (Verbänden) gelenkt wird.
Bürge kann nur ein Mensch aus freiem Willen sein! Kein Bürger in menschlicher Form kann gezwungen werden, sich als Bürge für was auch immer zur Verfügung zu stellen. Dem Staat Republik Österreich fehlt das Menschenvolk als Willensträger und damit die Staatsbürger, ergo kann der Staat Österreich keine Grundrechtfähigkeit haben und besitzt keine Rechtausübungsgewalt über Menschen, wie dies auch mehrfach in richterlichen Entscheidungen bestätigt ist. Denn der Staat Republik Österreich wurde nicht begründet durch Menschen, sondern von Verbänden wie sie Parteien darstellen. Verbände sind juristische Dachkonstrukte zur Verwaltung einer Vielzahl von juristischen Personen. Das Parlament gibt vor ein Volk zu vertreten, de facto vertritt es natürliche Personen, keinen einzigen Mensch. Der Staat Republik Österreich (ein Fiktion) mit seinen Gesetzen (eine Fiktion) dient ausschließlich der Verwaltung juristischer Personen (ebenfalls Fiktionen), nicht mehr und nicht weniger.
Hier kurz die Erläuterung des Begriffes Fiktion in Bezug zur Person:
Definition Fiktion laut juristischem Wörterbuch: (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.
Definition Fiktionstheorie laut juristischem Wörterbuch: ist die Theorie zur juristischen Person, die davon ausgeht, dass für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch Fiktion geschaffen werden müsse.
Daraus geht hervor, dass juristische Personen (welche den natürlichen Personen grundsätzlich gleichgestellt sind, siehe juristische Definition „Person“) Fiktionen sind, für welche ein Rechtssatz geschrieben wird. Herrenlose Rechte, dh Dinge auf denen kein anderer rechtlicher Titel vorliegt oder Anspruch angemeldet ist, werden der Fiktion des Rechtssatzes einverleibt. Eine Fiktion kann (wie eine Illusion) nicht entkräftet werden, denn diese ist keine Tatsache, in der Realität nicht existent. So ist z.B. verständlich, warum weder Österreich noch Deutschland eine Verfassung haben (abgesehen davon, dass das Volk dazu auch nicht nachgewiesen werden kann), denn Fiktionen sind nicht in der Lage eine Realität zu erschaffen. So werden heutzutage beide Länder, auch als Folge der Insolvenz seit dem 2 Weltkrieg (wie viele andere Länder auch, u.a. die Firma USA, bankrott seit dem 5.6.1933), als Verwaltungsgesellschaft zugehörend der bankrotten Firma USA (District of Columbia) geführt, welche als Konzern aus der Virginia Company am 11.6.1878 heraus reorganisiert wurde. Über den Paradigm Report wurden u.a. diese Fakten aufgearbeitet und im UCC (Uniform Commercial Code, internationales Handelsrecht basierend auf römischem Recht), welches erst nach dem großen Bankrott 1933 kreiert wurde, abgewickelt (UCC Doc # 2012127914 Nov 28 2012). Seit dem 25.12.2012 sind, weil unwiderlegt und unwidersprochen, im UCC hinterlegt praktisch alle Staaten der Welt der Sklaverei schuldig und genauso wie die praktisch alle Banken de facto bankrott. Trotzdem wird dieses per 25.3.2013 zwangsvollstreckte System von den Nutznießern noch aufrecht erhalten.
Auch die natürliche Person unterliegt durch die gehandelte Geburtsurkunde dem UCC Regelwerk
Das internationale (See)Handelsrecht, erstmals 1952 publiziert, wurde nach dem römischen Recht zu verstehend als Gewohnheitsrecht ohne Gesetze basierend folgend geschaffen, über dessen Registratur die teilnehmenden Parteien ein weltweit geltendes Handelsrecht praktizieren und das über die Welthochfinanz - wenn erforderlich / gewünscht – über die WTO hin bis zu (verdeckten) NATO Militäraktionen durchgesetzt wird. Wer immer sich im SEC (Stock Exchange Commission, US Börsenaufsicht, implementiert 1933) registriert, unterwirft sich zugleich dem UCC. Dies betrifft juristische Personen wie sie Staaten registriert im DUNS direkt. Da alle Geburtsurkunden (die natürliche Person „sinnvollerweise“ der juristischen gleichgestellt) dem Handel zugeführt werden, unterliegen diese über die vertragliche Anbindungsregel des kreierten Wertpapiers ebenfalls dem UCC. Die Wertpapiere aus dem Geburtenkredit des Menschen (erschaffen aus den Lebendgeburtsmeldungen) und das Freistellungskonto einer Person (aus denen dann Kredite an die Person gegeben werden), werden über die BIZ und IWF in den Bankensektor abgewickelt, über den dann die Kreditvergabe einerseits an die Person des Menschen wie auch an den Staatsapparat ergeht, dem die Person rechtsunterworfen zugeordnet ist und für die Verwaltung Steuern erhebt.
Hier kurz die Erläuterung des Unterschiedes zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht:
Das Privatrecht als eines der beiden staatlichen "Rechtsgebiete" (neben dem öffentlichen Recht) regelt das Verhältnis von Bürger zu Bürger; man spricht hierbei von Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Rechtssubjekten“. Häufig wird das Privatrecht auch als „Zivilrecht“ oder „Bürgerliches Recht“ bezeichnet. Dies ist zwar nicht verkehrt, aber strenggenommen sind diese aber nur ein Teil des Privatrechtes.
Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis vom Staat zu den Bürgern; hierbei handelt es sich um Rechtsbeziehungen zwischen Hoheitsträgern und Rechtsunterworfenen. Daneben umfasst das Öffentliche Recht alle die Organisation und Funktionalität des Staates betreffende Rechtsmaterien.
Und nun noch die juristische Definition von Bürger: Bürger ist (in Rom der Römer) und seit dem Mittelhochalter der Bewohner einer – mit besonderem Stadtrecht – versehenen Stadt im Gegensatz zum Adligen und Bauern. In der Gegenwart wird als Bürger vielfach der Staatsangehörige oder der Gemeindeangehörige bezeichnet bzw. der aktiv Wahlberechtigte bei Staatswahlen und Kommunalwahlen.
Die Staatsangehörigkeit ist laut juristischem Wörterbuch die Mitgliedschaft eines Menschen in einem Staat. Die Staatsangehörigkeit ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, aus dem Rechte (z.B. Wahlrecht, Schutzrecht) und Pflichten (z.B. Wehrpflicht, Steuerpflicht) erfließen. Das Recht auf Staatsangehörigkeit wird erworben durch die Geburt…
Das bedeutet: Ein Vater bzw. eine Mutter kann für ihren Knaben / ihr Mädchen die Staatsangehörigkeit beantragen (wird bei Abstammung automatisch mit Ausstellung der Geburtsurkunde im Meldeamt gemacht), muss es allerdings nicht - das Recht dazu liegt vor, aber es besteht keine Pflicht. Das impliziert, dass man für das Kind die Geburtsurkunde nicht beantragen muss. Allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Geburt eines Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss (Krankenhaus, Eltern…), womit auch zugleich die „Wohn-Haft“ machende Meldung erfolgt. Es gelten das MeldeG (Meldegesetz) und PStG (Personenstandsgesetz), beides Gesetze, die in der unrühmlichen Nationalsozialistischen Zeit fußen.
Während der Mensch als Person durch öffentliches Recht im praktisch keinem gewöhnlichen Bürger bekannten „one heaven great register“ durch die BIZ (Bank für Internationale Zusammenarbeit in Basel / Schweiz) verwaltet wird und dafür Steuern und Abgaben zu zahlen hat, wird seine kreative Energie und Schaffenskraft privatrechtlich, d.h. per Vertrag zwischen zwei (oder mehr) Personen (natürlicher oder juristischer Art) „verwertet“, während zugleich mit seiner juristischen Person ohne sein Wissen weitere juristische Personen kreiert und Geschäfte getätigt werden können. Jeder Mensch bekommt mit der Lebendgeburtanzeige eine eigene „trust number“ zugeteilt, welche sein ganzen Leben lang aufrecht erhalten wird (gelinkt mit der Sozialversicherungsnummer). Nach dem körperlichen Tod wird alles vom Menschen als Person Erschaffene von der selbst ernannten obersten Welt-Instanz, dem Vatikan, als Treuhänder vereinnahmt. Es ist nichts anderes ein äußerst perfides Sklavensystem, welches ermöglicht, dass eine kleine in der wahren Macht einer im Menschenrange stehende Elite sich an den vielen „freiwillig“ als Personen = Sklaven identifizierten Menschen ihrer Schaffenskraft bereichern. Es ist arglistige Täuschung und schwerster Betrug. Es hebelt den bis heute im westlichen Kulturkreis als essentiell angesehenen Artikel 29 der Magna Charta aus: Kein freier Mann soll verhaftet, gefangen gesetzt, seiner Güter beraubt, geächtet, verbannt oder sonst angegriffen werden;
Glaube als Grundlage zur Entstehung eines Rechtssystems:
Jegliches Recht, auch das der Fiktion „Republik Österreich“, entsteht aus Glauben. Deshalb auch ist die Glaubensfreiheit ein Menschenrecht im fiktiven Rechtssystem (Gedankenanstoß: gibt es auch ein Linkssystem?), das noch nicht ganz in die Diktatur abgerutscht ist. Dabei kann nichts, insbesondere kein fiktives (weil vom Mann/Weib erdachtes, eine Idee) Gesetz, zwischen dem Wesen auf Erden und seinem Schöpfer stehen, denn erst der lebendige Mens:ch kann Gesetze aus seinem Glauben hervorbringen. So ist es der alleinig Glaube, dass der Mensch „angeborne“ Rechte besitzt, welcher zu dessen schriftlicher Festhaltung führt (per se die juristische Definition von in Schriftform = Urkunde gebrachten Ideen/Gedanken). „Angeborn“, wie der Wortlaut im ABGB §16 verwendet wird, kommt von Geburt und wir haben zuvor erörtert, was unter dem juristischen Begriff „Geburt“ zu verstehen ist (Ausstellung der Geburtsurkunde), welcher dann per Aus-Bildung das zuvor umgangssprachlich verwendete Wort „Niederkunft“ mittlerweile praktisch vollständig verdrängt hat. Dies ist eines von vielen Beispielen, wie eine „Idee“ auf das (Selbst)Verständnis von Menschen über staatliche Aus-Bildung Einfluss nimmt bzw. nehmen kann. Der Mensch wird also mit der Vollendung seiner Geburt = Ausstellung der Geburtsurkunde zur rechtsfähigen, natürlichen Person im Glauben der Gesetzgebung stehend gemacht, unter dessen Einfluss es gehalten wird, ohne dass die wahre Tragweite den Eltern bewusst ist und der freie Wille zum Tragen kommen kann. Früher war es die Taufe, heute ist es die Geburtsurkunde, beides fußt in derselben Idee der „freiwilligen“ Versklavung. Das auf die Erde gekommene Wesen wird vom Staatssystem (zuvor war es die Kirche) vereinnahmt, noch bevor es einen eigenen Willen hat. Mit dem Zeitpunkt der Ausstellung der Geburtsurkunde wird u.a. eine Sozialversicherungsnummer generiert, das nunmehr als Kind bezeichnete Wesen mit der Antragstellung auf die Ausstellung der Geburtsurkunde in einem Treuhandvertrag zur Person in den Staat unter dessen Gesetzgebung „hineingeboren“, nachdem es schon zuvor per Lebendgeburtsanzeige als „asset“, als Wertgegenstand, an die Banken verkauft und im Bankensystem daraus eine unlimitierte Anleihe gemacht wurde. So steht in den USA die „asset“ Nummer bereits auf der Geburtsurkunde und der Handelswert kann über die Sozialversicherungsnummer abgerufen werden, in Österreich (auch Deutschland) findet ohne Wissen und ohne willentliche Zustimmung der Menschen eine Bündelung von mehreren Sozialversicherungsnummern statt, welche dann als synthetisches Wertpapier an die Banken verkauft wird. So kommt der Staat zu einem Anrecht auf eine „Geldwerte Forderung“, denn die Hoheit über das Geldwesen wurde ohne Wissen der „Bürger“ an Banken abgegeben, welche dieses Schuld-Scheingeld aus dem Nichts erschaffen. Es sind die Mehrwert schaffenden Menschen mit ihrem (blinden) Vertrauen, welche einer Währung erst einen handelbaren Wert geben, nicht der Herausgeber von diesen bunt bedruckten an sich wertlosen Papier, das Geld zu sein scheint.
Zusammenfassung:
Die Mutter gebärt einen Knaben oder ein Mädchen, im Ebenbild Gottes geschaffen und damit alleinig dem überpositiven, absoluten Naturrecht unterliegen. Durch die Idee (Fiktion) des Glaubens (Vertreter ist der Vatikan) und übernommen durch die Jurisdiktion wird dieser Knabe / das Mädchen zum Mensch mittels Ausstellung der Lebendgeburtanzeige (Mensch-Fiktion = Kreditor), und mittels der Geburtsurkunde in Folge zur Person (Person-Fiktion = Schuldner) gemacht. Sämtliche Scheingeld-Kredite, welche die Person aufnimmt, sind de facto kreiert vom Menschen, dem die Person übergestülpt wurde. Begriffe wie Baby, Kind, Jugendlicher, Erwachsener werden der Person übergestülpt, um diese in unterschiedlichen Grade der Rechtsfähigkeit zu unterteilen. Je nach Schreibweise des Namens der Person in Klein- und Großbuchstaben wird dessen Rechtslage im fiktiven Rechtssystem beschrieben. Die Staatsbürgerschaft erfließt aus der Geburtsurkunde und wird zum Zwecke öffentlichen Rechts geschaffen (Steuerpflicht, Wehrpflicht), die Geburtsurkunde zum Zwecke des Bankwesens (Wertpapiper). Die künftige Arbeits- und Steuerleistung wird vom Staat an die Banken verkauft und zu (Schein)Geld gemacht. Es ist diese seit vielen Jahrhunderten für den Menschen sehr unglückliche Liaison zwischen Staatssystem und Bankensystem, welches unter den Augen und der Kontrolle der Machtinstitution namens Vatikan läuft, welche den Menschen bewusst unterjocht und für eigene Zwecke ausnützt.
Es ist den meisten Menschen intuitiv klar, dass die heutige Politik nicht aus den eigenen Interessen, den Interessen der Menschen als Volk, heraus entsteht, sondern von einer aus dem Hintergrund heraus wirkenden Macht gelenkt wird. Der Hochverrat von Politikern an den Menschen durch das Übertragen des hoheitlichen Geldwesens in das private Bankenwesen ist geschehen. Der Betrug durch monopolisiertes Scheingeld (einer an sich wertlosen Währung basierend nur auf Schulden) an den Menschen läuft auf sehr subtile Weise und wurde vor bereits mehreren Jahrhunderten begangen und die Masche läuft noch immer. Das Ziel dieser elitären Macht wurde offen kommuniziert: eine Neue Weltordnung unter den United Nations, eine Weltzentralbank und eine Weltreligion soll etabliert werden. Das Problem dabei: es sind allessamt Institutionen, deren Vertreter nicht von den Menschen / Völkern gewählt oder beeinflusst werden können. Dies geschieht durch jene Machtstruktur im Hintergrund, welche diese Institutionen gehören bzw. steuern. Durch Propaganda wird diese diktatorische Macht nach der Methode der Hegelianischen Dialektik (These + Antithese = Synthese, oder volkstümlich ausgedrückt: Salamitaktik) kaschiert und schön geredet (z.B. UN Agenda 2030). Die Menschen leiden am Stockholm Syndrom (Geisel verliebt sich in Geiselnehmer), ohne es selbst zu verstehen und reagieren in Pawlovscher Weise (vorprogrammiertes Verhalten).
Da dem Menschen sein Ursprung, das Naturrecht, durch das monopolistische Aus-Bildungssystem des Staates vorenthalten wird und seine Eltern sich dessen ebenfalls nicht bewusst sind, wird der Mensch in ein System „hineingeboren“, das ihn zum Sklaven jener Idee macht, die hinter dem Staat (davor übte die Kirche diese Rolle aus) als seine Verwaltungsinstitution steckt. Täuschung und Betrug sind die verwerfliche, karmisch schwer belastende Basis dieser Idee (Fiktion) zum Machterhalt einer kleinen Elite. Die eingeweihten öffentlichen Top-Vertreter dieser Idee wie z.B. Papst Franziskus, Königin Elisabeth etc. führen nur Vornamen (dem Status nach sind sie also Menschen, so genannte Souveräne) und der Rückschluss muss gezogen werden, dass ein uralter Kult von Hohepriestern, welcher die Menschwerdung von Personen über okkulte Rituale Stück für Stück betreibt, diese in dieses geheim gehaltende Wissen zum Zwecke des eigenen Machterhaltes einführt und dann die „Souveränität“ eines ihnen dienenden Menschen vermeintlich geschaffen im Ebenbild Gottes verleihen. Die Hohepriester des Kultes selbst verbleiben dabei im Verborgenen, jedoch kommt im Zuge der Bewusstwerdung der Menschen um ihrer Macht als gottgleicher Schöpfer vor allem in den letzten Jahren darüber mehr und mehr ans Tageslicht. Die Reaktion der Hohepriester darauf ist der Aufbau von oppressiven Polizeistaaten, von mind control Projekten (z.B. HAARP etc.), der gezielten Verdummung der Bevölkerung (staatlich gelenkte Ausbildung, Impfungen, Fluorid in Nahrung/Wasser), Genozide (Multikulti, gendering, Impfungen), Kriegsführung und vielerlei mehr.
Heilung in der Sprache (das gesprochene Wort gilt beim Menschen, für die Fiktion gilt das Geschriebene):
Da der Begriff „Mensch“ aus dem Bereich des Glaubens und der Jurisdiktion kommt, umgangssprachlich jedoch völlig in die moderne Sprache integriert ist, kann eine neutrale schriftliche Neuschöpfung die Lösung zur Heilung dieses „besetzten“ Begriffes sein. Das geistig-beseelte Wesen in der „unbesetzten“ irdischen Form mit Mens:ch (Doppelpunkt) geschrieben löst das Thema, ohne dass dabei phonetisch oder beim Lesen eine Änderung erforderlich ist.
Heilung beim Menschen und der Person
Aus dem Sein des Menschen leitet sich Recht ab, so wie sich aus dem absoluten Sein der Natur dessen Prinzipien und natürliche Gesetze (wie z.B. die Schwerkraft) der Schöpfung (man kann das auch Gott nennen) ableiten. Statutative Gesetze hingegen werden tlw. beruhend und unter Bezug auf Recht von Menschen für Personen gemacht, sie sind jedenfalls fiktiver und nicht schöpferischer Natur. Diese statutativen Gesetze werden dann in Satzungen oder Verfassungen festgehalten. Während statutative Gesetze gewissermaßen mit fließenden Grenzen mit freiem Willen gelebt werden können und dies täglich in den Gerichten praktiziert wird, gibt es bei natürlichen Gesetzen nur entweder / oder, man kann nicht heute bestimmen dass die Schwerkraft so und morgen anders wirkt.
Bürge kann nur ein lebendiger Mens:ch, keine Person / Sache sein! Per Generalvollmacht holst Du als Mensch Dir alle Inhaber- und Urheberrechte deiner alleinig durch deine Energie mit Wert befüllte Person zurück zu Dir, dem nicht-juristischen, lebendigen Mens:chen, und untersagst zugleich den Vertretern des fiktiven Unterwerfungs-Systems (de facto ein Sklavensystem für Mens:chen, die sich mit der für sie kreierten Personen identifizieren), dass die von ihnen auf betrügerische Weise kreierte Person für das System unter Strafe nicht mehr weiter zur Verfügung steht. „Person“ wird für Dich quasi zum Unwort, Du nutzt diese im juristischen Rechtssystem ausschließlich nur dann, wenn zweckdienlich. Dies mit allen Rechten, jedoch ohne irgendwelche Verpflichtung, denn das System hat über die Person nicht mehr zu verfügen. Alle Errungenschaften, dienlicher wie negativer Natur, konnten nur mittels der Schaffenskraft von Menschen entstehen. Du sicherst Dir damit u.a. die direkten, dh selbst bereits erbrachten Leistungen ab.
Heilend ist es, zum Zeitpunkt des Erkennens des Betruges den Tätern zu verzeihen, sich vollständig aus deren System zu lösen, wieder von Knaben und Mädchen, von Männern und Weibern auf Erden zu sprechen (juristische fiktive Titel wie Herr und Frau fallen weg), die Freiheit der Schöpfung unter Beachtung des Naturrechts zu leben und dies auch zu verteidigen. Weise also dem System mit seinen Vertretern bis zum Zeitpunkt ihres Austretens aus dem System die (kaufmännische) Heilung an, sodass keine Möglichkeit auf Entehrung besteht, sondern Wahrheit und Freiheit in Frieden einkehren kann.
Heilung in der „Matrix“
Recht ist eine geistig-lebendige Wissenschaft und keine Kunst der Ordnung nach Billigkeit. Durch positivistisches Denken, also Gesetze, werden die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt, denn diesem fehlt das lebendige Element des Bewusst-Seins.
Der Staat als Firma, eine Fiktion mit Funktion, wird von Vertretern aus Verbänden (politische Parteien), die kein öffentliches Recht darstellen, sondern in der Sphäre des Privatrechts anzusiedeln sind, illegitim geführt. Im Falle z.B. der EU werden die Firmen-Staaten geführt durch einen Verein, der die EU ist und unter welchem sie registriert ist. Beides, Staat wie EU, sind juristische Personen, als Fiktionen. Gesetze und Verordnungen werden also von Fiktion für Fiktionen = Personen gemacht, für den Menschen gelten die universellen Prinzipien der Schöpfung. Der Mensch entspringt der Natur und ist sich selbst machende Freiheit. Sie wird ihm nur nach Geburt aberzogen (Kindergarten, staatl. Schule, Universitäten etc.) und das muss aufhören. Keine Zwangsausübung mehr auf Menschen, die sich als Menschen zu erkennen gegeben haben! Diesen ist volle Immunität zuzugestehen und über die Einhaltung der universellen Prinzipien zu richten obliegt ausschließlich einem mit entsprechendem Recht, das heißt den Menschen von sich selbst aus gegebenen Befugnissen = Grundrecht Berechtigung ausgestatteten Mens:chengerichtshof.
Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein.
Johann Wolfgang von Göthe (deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und Staatsmann)
’’ Der Mensch ist frei geboren, und liegt doch überall in Ketten....
... Seine Freiheit liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht tun will.‘‘
Jean-Jacques Rousseau (franz. Schriftsteller, Philosoph "Zurück zur Natur!")
Etwas zum Schmunzeln mit Tiefgang…..
Was steckt eigentlich dahinter, wenn ein Mensch als Idiot bezeichnet wird? Hier der Wortlaut aus Wikipedia: Das Wort leitet sich vom griechischen"idiotes" her, das wertfrei bis heute in etwa „Privatperson“ bedeutet. Es bezeichnete in der Polis Personen, die sich aus öffentlichen-politischen Angelegenheiten heraushielten und keine Ämter wahrnahmen, auch wenn ihnen das möglich war.
Ins Lateinische als idiōta entlehnt, verschob sich die Bedeutung des Wortes hin zu "Laie", auch „Pfuscher“, „Stümper“, „unwissender Mensch“. Später wurde der Begriff allgemein auf Laien oder Personen mit einem geringen Bildungsgrad angewandt.
Rückschluss: Im Zuge der Nicht-Teilnahme & Entrechtung der Menschen über die Jahrhunderte hat sich auch der Sprachgebrauch mit gewandelt. Lässt sich daraus ableiten, wie die herrschende Elite die Menschen, die für sie arbeiten (versklavt wurden), heute sehen – als Privatpersonen Idioten?
Nachfolgend nun der Wortlaut aus Wikipedia zu Souverän. Unter einem Souverän (von lateinisch "superanus"‚ über allem stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt; in republikanischen Verfassungsstaaten ist dies regelmäßig das Staatsvolk, in absoluten Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.
In der Republik gibt es keine allgemein gültige Definition des Souveräns, in der Theorie ist das Volk Inhaber der Souveränität. Doch je nach Verfassung hat das Volk mehr oder weniger die Souveränität oder Staatsgewalt an Staatsoberhaupt und Parlament delegiert.
Rückschluss: Das Wort „Idiot“ hat eine längere Historie als das Wort „Souverän“. Kann hier abgeleitet werden, dass den zu Idioten gemachten Menschen ein „Superarschloch“ zum Sich-Unterwerfen vorangestellt wurde?
Demokratie wird meist verstanden als die Herrschaftsform des Volkes. Da das Staatsvolk (demos, griech. für Schwachsinn) aus schwachsinnigen Idioten (d.h. Privatpersonen) besteht, kann diese „Superarschloch“ - Herrschaftsform (-kratia) auch als demo-crazy bzw. Demokratur bezeichnet werden, denn die irren Idioten meinen souveräne Superarschlöcher zu sein… und sind das zu Recht… ein Recht, das ihnen der Staat nicht gibt… nur Gesetze gemacht von einer Elite zum Befolgen….unter Strafe, Zwang und Gewaltausübung…
Ein passender Spruch dazu:
Diskutiere niemals mit Idioten. Sie ziehen dich auf ihr Niveau herab und dort schlagen sie dich dann durch ihre Erfahrung.